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Einsatz von Mitteln aus der 2. Säule

Für den Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum dürfen Sie Mittel aus der 2. Säule einsetzen. Uns fiel nicht leicht, diesen Schritt zu wagen, aber ohne diese Mittel wäre der Hauskauf nicht möglich gewesen.


Beim Einsatz von Vorsorge-Geldern haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie machen einen Vorbezug oder Sie lassen das Geld als Sicherheit für einen höheren Kredit verpfänden. Eine genaue Erklärung zu den Möglichkeiten finden Sie weiter unten (siehe nützliche Links).


Wir entschieden uns für den Vorbezug, obwohl diese Option leicht teurer war. Leider berücksichtigen viele Banken nur bei einem Vorbezug unsere Pensionskassen-Guthaben zu 100 % als Eigenmittel. Bei der Verpfändung berechnen viele Banken das Guthaben nur zu 80 % ein. Wenn Sie beispielsweise 100'000 Fr. verpfänden lassen, dann zählt für die Berechnung der Tragbarkeit nur 80 % davon oder 80'000 Fr. Dies bedeutet, dass Sie entweder zusätzliche 20'000 Fr. aufbringen oder mehr Hypothekarzinsen zahlen müssen. Der Vorteil ist, dass Ihr Geld immer noch bei Ihrer Pensionskasse ist und sich die Risikoleistungen nicht verschlechtern.

Beim Einsatz von Eigenmitteln aus der 2. Kasse sollten Sie im Vorhinein abklären, wie lange Ihre Pensionskasse braucht, bis sie das Geld freigibt bzw. überweist. Ich habe gehört, dass einige Pensionskassen bis zu 6 Monaten brauchen! Unsere Pensionskassen haben das Geld zum Glück innerhalb von einem Monat ausgezahlt.


Des Weiteren gilt zu prüfen, ob Ihre Pensionskasse nach dem System des Leistungsprimats oder des Beitragsprimats arbeitet. Dies ist für die Berechnung der Invaliden-, Witwen- und Waisenrente besonders wichtig. Beim Leistungsprimat werden diese Renten im Falle eines Vorbezugs nicht verkürzt. Beim Beitragsprimat werden die Renten verkürzt. Das hat zu Folge, dass Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin eine kleinere Rente bekommen würden, falls ein Versicherungsfall eintrifft. 


Bei einem Vorbezug kontrollieren Sie also ganz genau, dass sich die Leistungen Ihrer Pensionskasse bei Invalidität oder Tod nicht verschlechtern. Des Weiteren müssen Sie Geld auf die Seite legen für die zusätzlichen Steuern (Kapitalauszahlungssteuer), die bei einem Vorbezug fällig sind. Falls sich die Leistungen Ihrer Pensionskasse bei einem Vorbezug verschlechtern würden, wäre es besser, wenn Sie das Geld nicht vorbeziehen, sondern nur verpfänden lassen.

Die Nachteile des Systems Leistungsprimat bestehen darin, dass die Renten vom Einkommen abhängig sind (% vom Einkommen). Dies kann in einkommensschwachen Jahren schwere finanzielle Folgen haben für Sie und Ihre Familie, falls ein Versicherungsfall eintrifft.

Beispielsweise reduziert eine Frau ihr Arbeitspensum vorübergehend von 100 % auf 50 % und wird in dieser Zeit invalide. Ihre Invalidenrente wird in diesem Fall verkürzt, weil der letzte Lohn als Grundlage für die Berechnung der Rente verwendet wird.


Beispiel: 


Kostenvergleich Vorbezug vs. Verpfändung

Kommentare:

  • Die verlorenen Renditen aus den Auszahlungssteuern und die Kosten einer Risikoversicherung werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

 

Nützliche Links:


Das Thema Einsatz von PK-Geldern ist in diesem Link weitgehend erklärt:

https://www.hausinfo.ch/de/home/finanzen-steuern/finanzierung/steuerguenstiges-eigenkapital.html


Vermögenszentrum – Verpfändung oder Vorbezug?
(für die Berechnungen auf dieser Seite habe ich mich von dieser Website inspirieren lassen)

https://www.vermoegenszentrum.ch/ratgeber/wissensbeitrage/privatkunden/hypothek-aufnehmen/verpfandung-oder-vorbezug.html

 

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