

Risiken eines Bauprojekts
Todesfall
Das Risiko besteht darin, dass nach dem Tod des Partners das Eigentum des Hauses zu 100 % auf den Überlebenden übertragen wird und dieser alleine die Tragbarkeitskriterien erfüllen muss
Zinssätze vor dem Landkauf fixieren
Die Zinssätze sollte man vor dem Landkauf auf keinen Fall fixieren. Es besteht das Risiko, dass man aus unerwarteten Gründen das Grundstück nicht kaufen kann und schon mit der Bank einen Produktvertrag (Hypothekarvertrag für eine Kreditsumme über eine bestimmte Laufzeit) abgeschlossen hat. In solch einem Szenario wird man der Bank die Hypothekarzinsen trotzdem zahlen müssen, obwohl man gar kein Haus bauen kann.
Zinsänderungen während der Bauzeit
Dieses Risiko kann einem das Leben ganz schwer machen. Da der Bau eines Einfamilienhauses ca. 10 bis 11 Monate dauert und man die Zinssätze gleich am Anfang lieber nicht fixieren sollte, ist man während der Bauzeit dem Hypothekarmarkt ausgeliefert.
Bauverzögerungen
Verzögerungen länger als 3 Monate während der Bauphase könnten zu grossen Problemen führen. Auf der einen Seite hat man eine Doppelbelastung: Man muss die Miete weiterhin zahlen sowie auch die Bauzinsen von schon laufenden Tranchen.
Bei extrem langen Verzögerungen könnte es sogar so weit kommen, dass die Bank die Hypothek auflöst.
Handwerkerpfandrechte
Im Falle, dass der Generalunternehmer seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Handwerkern nicht erfüllt, können die Handwerker Pfandrechte auf das Grundstück beim Grundbuchamt eintragen lassen. Man muss im Kaufvertrag die Regelung bei allfälligen Pfandrechten genau prüfen. Der GU soll eine schriftliche Garantie abgeben, dass er sich um die Beseitigung jeglicher Pfandrechte kümmern wird.
Der Generalunternehmer geht Pleite
Durch eine gründliche GU-Prüfung könnte man das Risiko verkleinern. Die GU-Prüfung wird von der Bank durchgeführt.
Diese Liste wird noch erweitert…